Der Arbeitgeber und das Home-Office
Zunächst ist es wichtig, dass Sie als Arbeitnehmer im Gegensatz zu Freiberuflern und Selbständigen gesonderte Rahmenbedingungen im Home-Office haben. Ihr Arbeitgeber steht unter der Sorgfaltspflicht und muss sicherstellen, dass Ihr Arbeitsplatz zu Hause arbeits- und sicherheitsrechtlich bedenkenfrei eingerichtet ist. Das bedeutet konkret, dass Sie unter Absprache Ihrem Arbeitgeber zu Beginn der Home-Office-Arbeit Zutritt gewähren müssen, damit dieser seiner Pflicht nachkommen kann.
Dafür ist es in vielen Fällen so, dass der Arbeitgeber Ihnen Home-Office-taugliche Arbeitsgeräte und Möbel zur Verfügung stellt oder bezuschusst. Ist das der Fall, können Sie Ihr Home-Office mit ergonomischen Stühlen und Tischen aufrüsten, was die Arbeit zu Hause angenehmer macht.
Besondere Anforderungen an Ihr Arbeitszimmer oder Arbeitseck
Grundsätzlich können Sie ein abgetrenntes Arbeitszimmer bzw. ein Arbeitseck für Ihr Home-Office verwenden. Eine solche Arbeitsfläche können Sie anteilig von der Steuer absetzen. Darüber hinaus erlaubt ein Einzelzimmer es Ihnen, Arbeitsdokumente sicher aufzubewahren, sodass Unbefugte keinen Einblick darauf haben. Das Zimmer bzw. die Schubladen darin sollten abschließbar sein. Das ist ein wichtige Anforderung, die Ihr Home-Office erfüllen muss, damit Ihr Arbeitgeber die Heimarbeit ermöglicht.
Erfüllt Ihre Arbeitsfläche diese Bedingung, können Sie diese unter Einhaltung aller Sicherheitsstandards (z. B. Rauchmelder, unblockierter Durchgang zur Tür) gestalten, wie Sie wollen. Wichtig ist, dass Sie genügend Beinfreiheit haben und etwa mit einem Drehstuhl die wichtigsten Arbeitsgeräte und -dokumente in Reichweite haben.
Beachten Sie dabei, dass das Home-Office nicht aus einem Küchentisch oder einem TV-Sofa besteht. Das mag zwar verlockend sein, erfüllt aber nicht die notwendigen Standards, damit Ihr Arbeitgeber das Home-Office möglich macht. Doch selbst im Arbeitszimmer können Sie ein angenehmes Raumklima schaffen.